Energieausweis

Der Energieausweis ist seit einiger Zeit Pflicht bei Vermietung, Kauf, Verpachtung / Leasing, Modernisierung und Neubau. Er gibt darüber Aufschluss, wie hoch die Energiekosten werden können, da er offenlegt, wie gut der Wärmeschutz der Immobilie, wie groß die Energieverluste der Heizungsanlage und wie groß die CO2-Emissionen sind. Alle wichtigen Kennzahlen sind so auf einen Blick ersichtlich.

 

  • Energieausweis - wann muss ich ihn vorlegen?

Wer ein Gebäude neu vermietet oder verkauft, muss einen Energieausweis vorlegen können. Ich empfehle zum Beispiel, sich bei Mietverträgen die Vorlage des Energieausweises schriftlich vom Mieter bestätigen zu lassen. Auch als Käufer einer Immobilie haben Sie ein Recht auf die Aushändigung des Energieausweises!

 

  • Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Freie Wahl zwischen BEDARFS- und VERBRAUCHSAUSWEIS bei allen Wohn- und Nichtwohngebäuden.

 

AUSNAHME:

Der BEDARFSAUSWEIS ist Pflicht bei energetisch unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977.

 

 

Während für den Bedarfs-Energieausweis bei der Berechnung die Qualität der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik zugrundegelegt werden und er somit Hinweise auf die Qualität des Gebäudes gibt, bezieht sich der Verbrauchs-Energieausweis lediglich auf den Energieverbrauch der Bewohner. 

 

Beide Varianten enthalten individuelle Modernisierungsempfehlungen für Ihr Haus. 

 

 

Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena)

 

Die Erstellung eines Energieausweises ist nicht mit einer Energieberatung zu vergleichen, hier geht es lediglich um eine Berechnung zur Vergleichbarkeit der Energieeffizienz der Gebäude ("Was braucht deins auf den Quadratmeter?"), ähnlich wie z. b. der Effizienzklasse bei Gefriertruhen.

 

Der Energieausweis beinhaltet Modernisierungsempfehlungen in kürzester Form, er kann eine Energieberatung nicht ersetzen. Eine Beratung bzw. ein Gutachten über den energetischen Zustand ist eine zusätzliche Leistung, die gesondert vergütet werden muss. Hierfür kann ich z. B. ein Sanierungskonzept erstellen, Angebote für die Sanierungsmöglichkeiten einholen bzw. Kostenschätzungen abgeben, etc..

 

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.

 

 

 

Preise und Leistungen

Verbrauchsausweis: Bei Gestellung der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre sowie einer Wohnflächenberechnung berechne ich für meine Leistungen 120,- € zzgl. MWSt..

 

Bedarfsausweis: Grundpreis: 390,- € zzgl. MWSt. (Einfamilienhaus) bei Gestellung der Grundriss- und Ansichtszeichnungen. Zusatzkosten (auf Stundenlohnbasis) entstehen, wenn keine Zeichnungen vorliegen und ein Aufmaß erstellt werden muss. Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutze Gebäude auf Anfrage!

Sind noch Fragen offen? Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine Email!

 

 

 

Dipl. Ing.

Andrea Kiewitt

Energieberatung
Danebrocker Straße 6
49492 Westerkappeln - Velpe

Telefon: 

0 54 56/93 44 34

 

Mobil:   

0173/395 00 30

E-Mail:  

Andrea_Kiewitt                        @web.de

 

 

 

 

 

 

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